Stand: 09 / 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nexus GmbH Andernacher Str. 4 56070 Koblenz
(1) Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung für alle Verträge über Leistungen zwischen Nexus GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, sofern dieser als Unternehmer gem. §14 BGB auftritt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E-Mail.
(3) Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB, gem. 305b BGB.
(2) Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt individuelle Beratungs-Leistungen für Finanzdienstleister in den Bereichen zur a) Durchführung von Live-Online-Meetings (z. B. über Zoom) zur Vorstellung und Erläuterung von Vorgehensweisen sowie zur Klärung unternehmensspezifischer und individueller Fragen zur Umsatzsteigerung. b) Bereitstellung und Nutzung der Online-Plattform einschließlich digitaler Vorlagen und praxiserprobter Konzepte zur Umsetzung im Unternehmen des Auftraggebers. c) Zugriff auf digitale Inhalte (z. B. Dokumente, Checklisten, etc.), die der internen Prozessgestaltung und Optimierung beim Auftraggeber dienen. d) Begleitende Supportleistungen zur Einführung und Umsetzung der erarbeiteten individuellen Konzepte im Betrieb des Auftraggebers.
(2) Sämtliche von dem Auftragnehmer abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange diese nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Im Rahmen des Vertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei dem Auftragnehmer. Elementare Grundlage für die Vertragserfüllung ist neben dem Angebotsinhalt die Absprache über weitere individuelle Einzelheiten mit dem Auftraggeber.
(4) Änderungswünsche oder Stornierungen des Auftraggebers nach Vertragsbeginn berechtigen den Auftragnehmer zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(3) Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der Umsetzung und Implementierung der individuell erarbeiteten Konzepte aktiv und rechtzeitig mitzuwirken, insbesondere durch Teilnahme an den vereinbarten Formaten, Fragestellungen in den Live-Calls sowie per Online-Plattform und durch regelmäßige Rückmeldungen an den Auftragnehmer.
(2) Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte gem. Absatz 1 frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insb., aber nicht abschließend, etwaige Urheber- und Marken- sowie Lizenz-Rechte.
(3) Um die vereinbarten Fertigstellungszeiten zu gewährleisten, stellt der Auftraggeber die o.a. Inhalte zudem zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung.
(4) Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlich relevanten Gesetze.
(5) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungserbringung einzelne Teile, die er nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen, gem. § 267 BGB.
(4) Zahlungskonditionen
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. von derzeit 19%.
(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, besteht die Pflicht zur Zahlung einer einmaligen Setup-Gebühr sowie einer monatlichen fortlauendenen Gebühr.
(3) Im Rahmen bereits laufender Geschäftsbeziehungen ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Auftragnehmer spätestens mit der Auftragsbestätigung im Zuge der Vertragsanbahnung.
(4) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt ebenso unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen.
(6) Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer eine höhere Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp. Fertigstellung seiner Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
(5) Laufzeit und Kündigung
(1) Die Nutzung der vereinbarten Leistungen ist auf die im Vertrag individuell festgelegte Laufzeit beschränkt.
(2) Sofern die Parteien eine fortlaufende Betreuung vereinbaren, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis mit einer Laufzeit von 1 Monat. Dieses verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat in Textform gekündigt wird. Für die Einhaltung der Textform genügt die Kündigung per E-Mail.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(4) Für Leistungen des Auftragnehmers, welche durch den Einsatz beim Auftraggeber zu Verstößen gegen bspw. das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht führen können, haftet derAuftragnehmer nicht.
(5) Auch haftet der Auftragnehmer nicht für die Fähigkeit zur Eintragung eines etwaigen Marken- oder Patentschutzes durch den Auftraggeber. Bei Bekanntsein oder Bekanntwerden solcher Bedenken weist die Auftragnehmerin den Auftraggeber jedoch darauf hin und teilt etwaige Bedenken mit. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Aussagen resultieren können.
(6) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.
(7) Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen als auch die Adresse einer Internetpräsenz vom Auftraggeber als Referenz zu nutzen und auch auf eigenen Kommunikationskanälen zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist.
(2) Ferner wird vereinbart, dass auf die Webseite des Auftraggebers ein Link zum Auftragnehmer gesetzt wird, unter dem der Auftragnehmer seine eigene Leistung bewerben kann.
(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.
(4) Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
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