Allgemeine Geschäftsbedingungen der Servicemakler Akademie der nexus GmbH
1. Vertragspartner, Geltung und Änderung der AGB
1.1. Als „nexus“ wird nachfolgend die nexus GmbH, Andernacher Str. 4, 56070 Koblenz, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Franziskus Fuchs, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz, HRB 25227, bezeichnet.
1.2. Als „Auftraggeber“ wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die die Leistungen von nexus in Anspruch nimmt und dabei in Ausübung der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt. Auftraggeber kann daher nur ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern werden ausdrücklich abgelehnt.
1.3. nexus und Auftraggeber werden gemeinschaftlich auch als „Parteien“ bezeichnet.
1.4. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nexus GmbH gelten ausschließlich für alle Verträge, welche sich auf die Servicemakler Akademie beziehen. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende und ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt und nicht Bestandteil des Vertrages.
1.5. nexus ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn der Auftraggeber der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn nexus dem Auftraggeber die geplanten Änderungen der AGB spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt hat und der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung der nexus GmbH in Textform widersprochen hat. nexus ist dabei verpflichtet, den Auftraggeber auf die einzelnen AGB-Änderungen und darauf hinzuweisen, dass diese Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig diesen Änderungen innerhalb des genannten Zeitraums widerspricht. Bei fristgerechtem Widerspruch haben beide Parteien das Recht, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs ordentlich zu kündigen.

2. Leistungen der nexus
2.1. nexus bietet folgende Leistungen für den Auftraggeber an:
2.1.1. Nutzung der Servicemakler Plattform (https://servicemakler.de),
2.1.2. Online-Videokurse,
2.1.3. Live-Online-Meetings,
2.1.4. Support und
2.1.6. Erfolgskontrollanrufe durch nexus (“Customer-Success-Calls”)
2.1.6.1. Die Customer-Success-Calls erfolgen nach Ermessen der nexus. Der Auftraggeber hat hierauf keinen Rechtsanspruch.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich an den Leistungen der nexus durch die Teilnahme und die Abgabe von regelmäßigem Feedback zu beteiligen.
2.3. Die Parteien sind sich bewusst, dass die Leistungen der nexus keine vollumfängliche Marketingtätigkeit ersetzt.
2.4. Alle angebotenen Leistungen von nexus gelten vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeit und dem Erreichen einer etwaigen, maximalen Teilnehmerzahl.

3. Live-Calls und Aufzeichnungen
Im Rahmen des Coachings finden regelmäßig Live-Calls über die Plattform Zoom statt. Diese Calls werden aufgezeichnet und den Teilnehmern im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt. Mit der Teilnahme an den Calls erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass die Aufzeichnungen erstellt und in diesem Rahmen verwendet werden dürfen.

4. Preise
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in Ziff. 2.1 genannten Leistungen zu vergüten. Im Rahmen der Grundbetreuung gem. Ziff. 4.1 entfällt für die Nutzung der nexus Plattform (Ziff. 2.1.1) keine Vergütung.
4.2. Die in Ziff. 4.1 genannte Pflicht des Auftraggebers entfällt nicht, auch wenn er die in Ziff. 2.1 genannten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.3. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
4.4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Vergütung sofort nach Bestätigung der Buchung durch nexus zur Zahlung fällig. Im Falle nicht fristgemäßer Zahlung gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schuldnerverzug mit der Maßgabe, dass es einer gesonderten Mahnung nicht bedarf.

5. Laufzeit und Kündigung
5.1. Die Zusammenarbeit ist auf eine feste Anzahl von Monaten ausgelegt (“Grundbetreuung”). Die Dauer der Zusammenarbeit wird zwischen den Parteien vereinbart. Nach der Grundbetreuung kann die Zusammenarbeit durch den Auftraggeber für eine unbestimmte Dauer verlängert werden (“Nachbetreuung”).
5.2. Die Nutzungsmöglichkeit der Leistungsinhalte ist auf die jeweilige Laufzeit des Vertrages beschränkt.
5.3. Die Grundbetreuung kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Parteien können die Nachbetreuung monatlich kündigen.

6. Weitergabe der Leistungsinhalte
6.1. Buchungen des Auftraggebers sind personenbezogen. Die Leistungsinhalte stehen jeweils nur der entsprechend angemeldeten Person zur Verfügung.
6.2. Alle Leistungsinhalte von nexus sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe bzw. eine Zurverfügungstellung der Inhalte an Dritte, eine Vervielfältigung oder sonstige Verwertung, Verarbeitung oder Weiterleitung der Inhalte durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Dies gilt auch für sämtliche Unterlagen (z.B. Skripte, Präsentationen, Verkaufs- und Schulungsmuster, Vertragsmuster), die dem Auftraggeber durch nexus zur Verfügung gestellt werden.

7. Gewährleistung und Garantie
7.1. Die Hauptleistungspflicht von nexus beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung der Leistungsinhalte sowie die Durchführung der angebotenen Leistungen gem. Ziff. 2.1. Ein konkreter Lernerfolg, Erkenntnisgewinn bzw. eine konkrete Umsetzung im Unternehmen des Auftraggebers wird nicht geschuldet.
7.2. Die Parteien sind sich bewusst, dass nexus keine Rechtsdienstleistung erbringt. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften. Eine gesonderte Garantie wird nicht abgegeben.

8. Haftungsausschluss, -begrenzung und -freistellung
8.1. Im Falle der höheren Gewalt ist nexus von ihrer Pflicht zur Durchführung der Vertragspflichten für die Dauer und den Umfang der Auswirkung befreit.
8.2. Im Falle von Pflichtverletzungen der nexus ist die Haftung der nexus auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen der nexus.
8.3. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse nach Ziff. 8.2 dieses Abschnitts gelten nicht: – bei Schäden aus einer von der nexus GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), – bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die die nexus GmbH durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.4. Soweit kein Fall nach Ziff. 7.3 vorliegt, ist die Haftung der nexus und seinen Erfüllungsgehilfen bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. nexus haftet deshalb nicht für Schäden, die nexus bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hätte vorhersehen müssen. nexus haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
8.5. Der Auftraggeber stellt nexus von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber gegenüber einem Dritten beispielsweise schadensersatzpflichtig geworden ist und deshalb gegenüber nexus Schadensersatz- und/oder andere bzw. weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
8.6. Die Freistellungsverpflichtung beinhaltet auch die Übernahme der dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsberatung und -verteidigung.

9. Schweigepflicht und Geheimhaltung
9.1. Jeder Vertragspartner hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragspartners, die ihm während der Vertragslaufzeit als solche anvertraut oder bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertrags geheim zu halten.
9.2. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, soweit diese Bekanntgabe zur ordnungsgemäßen Betriebsführung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist. Vertrauliche Schriftstücke sind gesondert aufzubewahren und unter Verschluss zu halten, so dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind.
9.3. Im Falle der Verletzung der vorliegenden Verschwiegenheitsverpflichtung ist der Auftraggeber verpflichtet, an nexus eine von nexus nach billigem Ermessen für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.

10. Datenschutz
10.1. nexus beachtet im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter können der Datenschutzerklärung unter (https://servicemakler.de/datenschutzerklaerung/) entnommen werden.

11. Textform und Nebenabreden
11.1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser Regelung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
11.2. Es bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine mündlichen Nebenabreden.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
12.2. Erfüllungsort aller Leistungen ist der Sitz der nexus GmbH.
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis oder aus einem in diesem Rahmen geschlossenen Vertrag ist der Sitz der nexus GmbH. Dies gilt nicht, wenn nach den gesetzlichen Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
12.4. Es findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.5. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vornahme von Rechtshandlungen die Schriftform vorsehen, kann die Schriftform durch die Textform ersetzt werden, wenn nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.
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