(1) Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung für alle Verträge über Leistungen zwischen Nexus GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, sofern dieser als Unternehmer gem. §14 BGB auftritt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E-Mail.
(3) Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen
AGB, gem. 305b BGB.
(2) Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt individuelle Beratungs-Leistungen für Finanzdienstleister in
den Bereichen zur
a) Durchführung von Live-Online-Meetings (z. B. über Zoom) zur Vorstellung und
Erläuterung von Vorgehensweisen sowie zur Klärung unternehmensspezifischer und
individueller Fragen zur Umsatzsteigerung.
b) Bereitstellung und Nutzung der Online-Plattform einschließlich digitaler Vorlagen und
praxiserprobter Konzepte zur Umsetzung im Unternehmen des Auftraggebers.
c) Zugriff auf digitale Inhalte (z. B. Dokumente, Checklisten, etc.), die der internen
Prozessgestaltung und Optimierung beim Auftraggeber dienen.
d) Begleitende Supportleistungen zur Einführung und Umsetzung der erarbeiteten
individuellen Konzepte im Betrieb des Auftraggebers.
(2) Sämtliche von dem Auftragnehmer abgegebene Angebote sind freibleibend und
unverbindlich, solange diese nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Im Rahmen des Vertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei dem Auftragnehmer.
Elementare Grundlage für die Vertragserfüllung ist neben dem Angebotsinhalt die
Absprache über weitere individuelle Einzelheiten mit dem Auftraggeber.
(4) Änderungswünsche oder Stornierungen des Auftraggebers nach Vertragsbeginn
berechtigen den Auftragnehmer zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten.
Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(3) Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an der Umsetzung und Implementierung der individuell erarbeiteten Konzepte aktiv und rechtzeitig mitzuwirken, insbesondere durch Teilnahme an den vereinbarten Formaten, Fragestellungen in den Live-Calls sowie per Online-Plattform und durch regelmäßige Rückmeldungen an den Auftragnehmer.
(2) Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte gem. Absatz 1 frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insb., aber nicht
abschließend, etwaige Urheber- und Marken- sowie Lizenz-Rechte.
(3) Um die vereinbarten Fertigstellungszeiten zu gewährleisten, stellt der Auftraggeber die o.a. Inhalte zudem zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung.
(4) Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllung
streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen
Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlich
relevanten Gesetze.
(5) Der Auftragnehmer darf zur Erfüllung seiner Leistungserbringung einzelne Teile, die er nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen, gem. § 267 BGB.
(4) Zahlungskonditionen
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und
verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. von derzeit 19%.
(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, besteht die Pflicht zur Zahlung einer
einmaligen Setup-Gebühr sowie einer monatlichen fortlauendenen Gebühr.
(3) Im Rahmen bereits laufender Geschäftsbeziehungen ist der Auftragnehmer jederzeit
berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen
entsprechenden Vorbehalt erklärt der Auftragnehmer spätestens mit der
Auftragsbestätigung im Zuge der Vertragsanbahnung.
(4) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die
Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu
verzinsen. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleiben hiervon
unberührt. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber
Kaufleuten bleibt ebenso unberührt.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung
gegenüber dem Auftragnehmer aufrechnen.
(6) Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss
eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer eine höhere Vorauszahlung
verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp.
Fertigstellung seiner Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch
dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet,
die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
(5) Laufzeit und Kündigung
(1) Die Nutzung der vereinbarten Leistungen ist auf die im Vertrag individuell festgelegte
Laufzeit beschränkt.
(2) Sofern die Parteien eine fortlaufende Betreuung vereinbaren, handelt es sich um ein
Dauerschuldverhältnis mit einer Laufzeit von 1 Monat. Dieses verlängert sich jeweils
automatisch um einen weiteren Monat, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist
von 1 Monat in Textform gekündigt wird. Für die Einhaltung der Textform genügt die
Kündigung per E-Mail.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für
Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen
wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch
gefährdet wird, sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig
verschwiegen hat.
(4) Für Leistungen des Auftragnehmers, welche durch den Einsatz beim Auftraggeber zu
Verstößen gegen bspw. das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht führen können, haftet derAuftragnehmer nicht.
(5) Auch haftet der Auftragnehmer nicht für die Fähigkeit zur Eintragung eines etwaigen
Marken- oder Patentschutzes durch den Auftraggeber. Bei Bekanntsein oder
Bekanntwerden solcher Bedenken weist die Auftragnehmerin den Auftraggeber jedoch
darauf hin und teilt etwaige Bedenken mit. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Aussagen resultieren können.
(6) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall
technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des
Auftragnehmers.
(7) Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen als auch die Adresse
einer Internetpräsenz vom Auftraggeber als Referenz zu nutzen und auch auf eigenen
Kommunikationskanälen zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart
worden ist.
(2) Ferner wird vereinbart, dass auf die Webseite des Auftraggebers ein Link zum
Auftragnehmer gesetzt wird, unter dem der Auftragnehmer seine eigene Leistung
bewerben kann.
(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen
Bedingungen nicht.
(4) Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.